Aus der 12.Sitzung des Bauausschusses
am 07.10.2021
Mein geschätzter Stadtratskollege Oskar Mühlbauer, seines Zeichens Fachmann für Baurecht, möge mir verzeihen, wenn ich versuche, einen eigentlich
ziemlich komplizierten Zusammenhang vereinfacht darzustellen:
Eine Kommune erklärt durch Änderung des Flächennutzungsplans eine Fläche zum Baugebiet WA (Allgemeines Wohngebiet), MI (Mischgebiet), SO (Sondernutzungsgebiet) oder GE (Gewerbegebiet). Es wird ein Architekturbüro beauftragt, nach den Wünschen und Vorgaben des Stadtrats einen Bebauungsplan (B-Plan) zu erstellen. Hier wird vorgegeben wie groß die Parzellen sind, wo ein Gebäude zu stehen hat, welche Flächen es einnehmen darf, die Gebäudehöhen, die Dachformen werden festgelegt, usw.



